Das Mediationsgesetz, kurz MediationsG, ist eine der Grundlagen, nach denen Mediator:innen in Deutschland zu handeln haben. Es legt fest, was unter einer Mediation zu verstehen ist, in welcher Beziehung die einzelnen Parteien stehen, welche Tätigkeiten gefordert werden und dass eine Verschwiegenheitspflicht gilt.

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.
 
Was das Mediationsgesetz noch aussagt, das ist im folgenden Paragraph für Paragraph zusammengefasst (externer Link):
 
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Die Prinzipien einer Mediation sind:

  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit
  • Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung
  • Allparteilichkeit der Mediator:innen
  • Ergebnisoffenheit
  • Informiertheit

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Die 5 Phasen einer Mediation

  1. Eröffnung
    Zunächst erfolgt die Aufklärung der Mediand:innen über den Ablauf der Mediation durch die Mediatorin oder den Mediator. Es werden gemeinsam Verhaltensregeln verhandelt und eine Mediationsvereinbarung geschlossen. Unverzichtbare Regeln sind: Gegenseitig ausreden lassen – keine Beleidigungen. Weitere Regeln können sein: aufmerksames Zuhören – Notizen erlauben – Interventionsrecht der Mediator:innen (Mediator:innen tragen die Verantwortung für den Ablauf und greifen ein wenn es erforderlich ist.). Wenn alle Beteiligten mit den vereinbarten Regeln und dem geplanten Ablauf der Mediation einverstanden sind, kann die Mediationsvereinbarung unterzeichnet werden.

  2. Sichtweisen
    Alle Mediand:innen beschreiben den Konfliktfall aus der eigenen Sicht, der Mediator oder die Mediatorin stellt dies auf einem Flipchart oder Whiteboard dar. Die Mediand:innen tragen ihre Standpunkte nacheinander vor. Mediator:innen achten auf etwa gleiche Redezeitanteile. Sie spiegeln, fassen zusammen, formulieren um und hinterfragen. Sie stellen Verständnisfragen und versuchen sicherzustellen, dass alle Themen benannt werden. Die Kommunikation zwischen den Mediand:innen läuft hier noch hauptsächlich über den Mediator oder die Mediatorin.

  3. Hintergründe
    Die Leitfragen sind nun: „Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt? Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Mediand:innen?” Jetzt geht es darum, herauszufinden, was hinter den Positionen der Mediand:innen steht. Motive, Bedürfnisse und Gefühle werden thematisiert, Interessen und Wünsche herausgearbeitet. Die Mediatorin oder der Mediator fragt nach, klärt erneut und stellt schrittweise die direkte Kommunikation zwischen den Mediand:innen her. Kommt das Gespräch ins Stocken, können Mediator:innen mit den Mediand:innen Einzelgespräche führen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Mediand:innen damit einverstanden sind.

  4. Lösungen
    Die Mediand:innen erarbeiten Lösungsoptionen. Der Grundstein dafür wird schon in Phase 3 gelegt, in der die Mediand:innen ihre Interessen und Bedürfnisse geäußert haben. Gemeinsam suchen die Mediand:innen nun nach Lösungen. Einem Brainstorming ähnlich werden zunächst verschiedene Vorschläge gesammelt und diskutiert. Erst im nächsten Schritt wird bewertet, welche Lösungsvorschläge sich für die Mediand:innen umsetzen lassen. Ein Konsens wird angestrebt.

  5. Einigung
    Eine Einigung wird erzielt und die Abschlussvereinbarung (gegebenenfalls von Anwält:innen überprüft oder formuliert) geschlossen. Das Ergebnis wird am Ende der Mediation konkret schriftlich festgehalten. Die Mediand:innen entscheiden dabei selbst über den Inhalt (sie lesen die Vereinbarung vorab durch bzw. sie wird ihnen vorgelesen). Abschließend unterzeichnen alle Beteiligten, auch die Mediator:innen, die Abschlussvereinbarung. Werden Rechtsanwält:innen hinzugezogen, prüfen oder formulieren diese den Text der Vereinbarung für die Mediand:innen.

Familie & Erben

In jeder Familie kommen von Zeit zu Zeit Streitigkeiten vor. Dabei kann es beispielsweise um die Frage gehen, wie die Pflege oder die Unterbringung Angehöriger konkret gestaltet werden soll. Auch unterschiedliche Ansichten zur Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder oder von Kindern führen oft zu Streit. Wird ein Testament verfasst oder soll die Aufteilung des Erbes besprochen oder vollzogen werden, sind sich Familienmitglieder ebenfalls häufig nicht alle einig. Mediation kann hier helfen, eine Lösung zu finden. Auch wenn sich die Wege von Familien und Paaren trennen und eine Trennung oder Scheidung im Raum steht oder bereits erfolgt ist, kann Mediation eine Unterstützung bieten.

 

Nachbarschaft

Streitigkeiten mit Nachbarn, ob in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus gehören mit zu den häufigsten Anwendungsfeldern von Mediation. Dabei kann es beispielsweise um Lärm und Ruhestörung gehen, um Geruchsbelästigung oder um Grenzen, die nicht eingehalten werden. Eine Mediation kann hier dazu beitragen, dass sich alle Beteiligten wieder in ihren vier Wänden wohlfühlen.

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Immobilien & Bau

Im Immobilien- und Bau-Bereich können Streitigkeiten bei einem Kauf oder Verkauf auftreten. Aber auch ein Neubau oder eine Renovierung verlaufen selten reibungslos und es kann beispielsweise zu Schwierigkeiten mit der Bauleitung oder Handwerker:innen kommen. Mediation kann helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Arbeitsleben

Im Arbeitsleben sind Streitigkeiten alltäglich. Mediation kann bei innerbetrieblichen Konflikten, zum Beispiel in der Arbeitsgruppe oder zwischen Angestellten und Führungskräften, eingesetzt werden. Auch bei zwischenbetrieblichen Konflikten, sogenannten B2B(Business-to-Business)-Konflikten oder Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Kund:innen (B2C, Business-to-Customer), kann Mediation weiterhelfen. Wenn die Unternehmensnachfolge geklärt werden soll, kann Mediation die Beteiligten ebenfalls bei der Lösungsfindung unterstützen.

Freizeit, Sport & Kultur

Überall wo Menschen sich in Freizeit, Sport und Kultur begegnen kann es zu Konflikten kommen. Ob bei einem Streit in oder zwischen Vereinen, mit Veranstaltern oder bei der Urlaubsreisebuchung, die Einsatzmöglichkeiten von Mediation sind so vielfältig wie die Konfliktfelder. 

 

Kontakt

Wir können weder eine Mediation durchführen, noch können wir Ihnen einen Mediator:in vorschlagen!

Wenn Sie mit uns in Kontakt kommen wollen, so schreiben Sie uns bitte eine Mail an: kontakt (at) streit-ende.de

Schreiben Sie uns

Gesundheit

Der Verlust von Gesundheit geht nicht nur die direkt betroffene Person etwas an: Kolleg:innen, Familienmitglieder oder Freund:innen sind in Sorge, stärker belastet oder verunsichert. Leicht kommt es zu Konflikten, da unterschiedliche Vorstellungen und Bedürfnisse aufeinandertreffen. Und: Fast immer wollen alle nur das Beste.

Auch Kranke und diese unterstützende Personen (z. B. Ärzt:innen, Pflegende) und Institutionen haben möglicherweise unterschiedliche Vorstellungen, Erwartungen und Bedürfnisse, die zu Konflikten führen können.

Denkbare Mediationsanlässe können die Abstimmung zwischen den betreuenden Angehörigen sein, die Integration der gesundheitlichen Einschränkungen in den Alltag, Abstimmungen mit Therapeut:innen oder auch zwischen diesen, Fragen des Einsatzes medizinischer Möglichkeiten (z. B. am Lebensende), Verantwortungsaufteilung und Vieles mehr.

Hier können Sie mehr über Mediation erfahren:
(Bitte auf das jeweilige Logo klicken)


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